Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1. Januar 2024
Swimsalabim GmbH | Schwimmschule für Kinder | Zürich

1. Schwimmerfolg
Beim Brustschwimmkurs werden die Kinder innerhalb des Kursblocks “Brustschwimmkurs” im Brustschwimmen gefördert. In der Regel wird das Kind am Ende des Kurses, sofern es alle Lektionen besucht hat, einige Meter frei Brustschwimmen können. Ausnahmen sind möglich.

Schafft es ein Kind vor Ende des Brustschwimmkurs frei zu schwimmen, dann wird es weiter gefördert und es erlernt noch zusätzliche Fähigkeiten. Es gibt keine Teilrückzahlung des Kursgeldes oder Gutschrift von Lektionen. Benötigt das Kind noch etwas mehr Zeit, als die Dauer des Brustschwimmkurs, bis zum freien Schwimmen, so besteht kein Anspruch auf kostenlose Lektionen oder auf die Rückzahlung des Kursgeld.

2. Kursanmeldung Kinderschwimmkurs Zürich
Ihre Anmeldung für einen Schwimmkurs erfolgt mittels Anmeldeformular auf unsere Website und ist verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Der Kursplatz lautet auf das angemeldete Kind und ist in keiner Weise übertragbar. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen von der Schwimmschule Swimsalabim Zürich anerkannt.

Bitte nehmen Sie mit der Kinderschwimmschule Swimsalabim Kontakt auf, wenn Ihr Kind Herz-, Lungenprobleme, Epilepsie, ADS, ADHS etc. hat. Es ist uns wichtig, dass wir die Schwimmlehrerin / den Schwimmlehrer entsprechend informieren können.

3. Kursbestätigung und Zahlung des Kursgeldes
Das Schwimmkursgeld überweisen Sie am besten elektronisch. Es gilt eine Zahlungsfrist von längstens 30 Tagen nach Kursbuchung bzw. sollte das Geld bei Kursstart vollständig an Swimsalabim überwiesen sein. Die Zahlung via Twint oder Kreditkarte sind momentan nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie uns, falls für Sie die elektronische Zahlung nicht machbar ist. Barzahlung ist nicht vorgesehen. Ihre Kursbestätigung erhalten Sie nach Ihrer Bezahlung beziehungsweise mind. 4 Tage vor Schwimmkursstart. Swimsalabim behält sich das Recht für Preisänderungen vor.

4. Annullation
Das Zurückziehen einer Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich z.B. via info@swimsalabim.ch zu erfolgen und nicht über die Schwimmlehrerin / den Schwimmlehrer. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
Folgende Kosten werden dem Kursteilnehmer bei Absagen, unabhängig vom Grund der Abmeldung, zurück erstattet:
* Absagen mehr als 27 Tage vor Kursbeginn: 100% des Kursgeldes, abzüglich CHF 40.- Bearbeitungsgebühr
* Absagen zwischen 26 - 20  Tage vor Kursbeginn: 60% des Kursgeldes, abzüglich CHF 40.- Bearbeitungsgebühr
* Absagen zwischen 19 - 16 Tage vor Kursbeginn: 40% des Kursgeldes, abzüglich CHF 40.- Bearbeitungsgebühr
* Absagen 15 Tage oder weniger vor Kursbeginn: 0% des Kursgeldes

Bei Nichterscheinen, Krankheit oder frühzeitigem Schwimmkursabbruch besteht kein Anspruch auf eine Preisreduktion oder Rückerstattung. Ebenso können versäumte Lektionen nicht nachgeholt werden.

5. Hallenbadeintritte / Miete
Die Kosten für die Hallenbadeintritte bzw. -miete sind nicht im Schwimmkursgeld inbegriffen und müssen bezahlt werden. Entweder werden die Kosten via Rechnung von Swimsalabim erhoben oder müssen beim öffentlichen Hallenbad bei der Kasse bezahlt werden.

6. Kursorganisation
Wir behalten uns vor, aus organisatorischen Gründen Schwimmkurse zusammenzulegen, kurzfristig zeitlich zu verschieben, in einem alternativen Kurslokal durchzuführen oder abzusagen. Die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden darüber so früh wie möglich informiert.

Fällt eine Schwimmlehrerin / ein Schwimmlehrer aus, kann ein unangekündigter Schwimmlehrerwechsel vorgenommen oder eine Stellvertretung eingesetzt werden. Wir sind jedoch bemüht, Wechsel der Lehrpersonen zu vermeiden.

7. Ausfall oder Versäumnis von Lektionen
Können Lektionen aus Gründen, die ausschliesslich bei der Schwimmschule Swimsalabim GmbH Zürich liegen, nicht durchgeführt werden, so werden die Lektionen durch Swimsalabim an anderen Daten nachgeholt. Ein spezifisches Schwimmkursbad oder eine Kurszeit kann nicht garantiert werden. Die Rückerstattung des Kursgeldes ist nicht möglich, ausser es werden keine Verschiebedaten durch Swimsalabim kommuniziert.

Es besteht seitens der Teilnehmenden kein Recht auf irgendeine Entschädigung, die dem Teilnehmer aus Planung oder Organisation des Unterrichtes entstanden sind.

Können Kurse oder Lektionen aus Gründen, Ereignissen und Verschulden Dritter nicht durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Ersatz durch Swimsalabim. Das Kursgeld oder Teile davon werden nicht zurückerstattet. Wird ein Schwimmkurs unterbrochen, auch durch Äussere unvorhersehbare Umstände, wird das Kursgeld nicht zurückerstattet. Der Kinderschwimmkurs wird wieder aufgenommen, sobald die Umstände dies erlauben. Ebenso erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes, wenn der Unterricht auf Wunsch der Eltern/des Kindes vorzeitig abgebrochen wird.

8. Höhere Gewalt
Falls Bäder nicht benutzt werden können (z.B. aufgrund einer Verunreinigung, Schliessung, Betriebsstörung, Naturgewalt etc.) übernimmt Swimsalabim keine Haftung. Versäumte Kurse können nicht nachgeholt werden.

9. Anwesenheit der Begleitpersonen
Damit die Kinder ohne Ablenkung Fortschritte machen können, nehmen sie an den Swimsalabim Brustschwimmkursen ohne elterliche Anwesenheit teil. Alternierend ist aus Sicherheitsgründen immer eine erwachsene Person der gesamten Kursgruppe während des Schwimmkurses in der Schwimmhalle anwesend. Bei den Vor-Schwimmkursen können alle Begleitpersonen gerne in der Halle während dem Schwimmkurs dabei sein.

10. Fotografieren, Filmen, Tonaufnahmen
Zum Schutz Ihres Kindes und zur Wahrung seiner Rechte (BV Art.13 Abs.2 / ZGB Art. 28 Abs.1) ist es verboten, in den Garderoben und im Badbereich zu fotografieren und/oder Film- oder Tonaufnahmen zu erstellen. Dies gilt sowohl vor als auch während und nach den Lektionen.

11. Kurs- und Baderegeln

  • Den Anweisungen der Schwimmlehrerin / des Schwimmlehrers sind strikte Folge zu leisten.

  • Bei Verschmutzung des Badewassers und / oder der Infrastruktur haften die Eltern für Schäden und Wiederherstellungskosten.

  • Das Bad darf nicht in Strassenschuhen betreten werden. Essen und Trinken im Garderoben- und Badbereich ist untersagt, ausser wenn Doppellektionen stattfinden. In den öffentlichen Hallenbädern ist es nicht erlaubt, Strassenkleidungen in der Schwimmhalle zu tragen. Kinder, welche der Lektion zuschauen, sind durch eine erwachsene Person zu beaufsichtigen.

  • Das Duschen vor der Lektion ist obligatorisch.

  • Zuschauer und Besucher verhalten sich ruhig und stören die Lektion nicht.

12. Krankheit des Kindes
Fehlt das Kind aus gesundheitlichen Gründen, so muss Swimsalabim ein Arztzeugnis vorgelegt werden, wenn die versäumten Lektionen nachgeholt werden möchten. Das Kind kann somit die fehlenden Lektionen, vorausgesetzt es sind mehr als 2 Lektionen hintereinander, später in einem anderen Kurs nachholen. Wenn immer möglich geht Swimsalabim auf die Wünsche bezüglich Kursort und Kurszeiten ein. Dies ist jedoch nur machbar, wenn entsprechende Verfügbarkeiten in den Kursen vorhanden sind. Der Hallenbadeintritt/Anteil Badmiete ist in jedem Fall zu bezahlen. Die Kursteilnehmer des Schwimmkurs haben keinen grundsätzlichen Anspruch, versäumte Lektionen nachzuholen. Ebenso kann das Schwimmkursgeld nicht rückerstattet werden.

13. Haftung und Versicherung
Die Sicherheit der Kinder liegt uns besonders am Herzen. Deshalb müssen wir auf die Durchsetzung folgender Regeln Wert legen.

Für den Aufenthalt in der Schwimmhalle und Garderobe vor und nach dem Schwimmunterricht sind die Eltern und die Begleitperson verantwortlich. Die ausreichende Versicherungsdeckung ist Sache der Eltern. Für alle von Swimsalabim GmbH Zürich organisierten Schwimmkurse schliessen wir jegliche Haftung aus.

Swimsalabim übernimmt mit Beginn des Unterrichts die Aufsicht über das Kind. Beginnt der Unterricht aus irgendeinem Anlass verspätet, so bleibt das Kind jedenfalls bis zum Beginn des Unterrichts unter der Aufsicht der Begleitperson. Die Aufsichtspflicht von Swimsalabim endet mit dem Ende der jeweiligen Lektion. Eine allfällig gewünschte Nachbesprechung mit den Eltern oder der Begleitperson erfolgt ausserhalb der Lektion. Das Kind steht während der Zeit der Nachbesprechung unter der Aufsichtspflicht seiner erwachsenen Begleitperson.

Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass Sie und Ihr Kind gesund sind.

Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Kinderschwimmschule Swimsalabim GmbH nicht haftbar gemacht werden.

14. Änderungen
Änderungen gegenüber der Schwimmkursausschreibung sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

15. Geltungsbereich
Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das für den Sitz von Swimsalabim GmbH zuständige Zivilgericht.